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für Gewerbe- & Privatkunden

Muss ich einen intelligenten Stromzähler einbauen?

Für wen gilt die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Stromzählers?

Moderne Messeinrichtungen einerseits und die innovativeren intelligenten Smart Meter sollen in Deutschland bis 2032 nahezu überall eingesetzt werden. Der Zeitplan des Smart Meter Rollouts in Deutschland ist schrittweise geplant.

Ab 2017:
Ist Ihr jährlicher Stromverbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh? Dann sind Sie von der ersten Umrüstungswelle betroffen. Innerhalb der nächsten 3 Jahre werden mindestens 10% aller Stromzähler in diesem Bereich auf einen Smart-Meter-Zähler umgerüstet. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie eine PV-Anlage oder ein BHKW mit mehr als 7 kW elektrischer Anschlussleistung betreiben.

Ab 2020:
Die Grenze der Einbaupflicht sinkt im Jahr 2020 auf Messstellen mit mehr als 6.000 kWh
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Einfach wechseln?

Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Stromzähler auszutauschen. Das Messwesen in Deutschland für Strom und Gas ist bereits seit 2008 liberalisiert. Das bedeutet, dass Sie ähnlich wie beispielsweise bei Ihrem Stromtarif, den Betreiber Ihres Strom- und Gaszählers unabhängig von Ihrem Energieversorger oder Netzbetreiber frei wählen können. Auch als Mieter!




Stromzählerwechsel für Mieter

Nur noch bis 2020 können Sie als Mieter
Ihren alten Stromzähler durch einen cleveren Einsparzähler tauschen.
Ihr Auswahlrecht wird ab dem Jahr 2021 durch ein vorangiges Auswahlrecht des Vermieters eingeschränkt
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Ihre Fragen an uns

Was kostet ein intelligenter Stromzähler?

Für Haushalte und Gewerbe mit einem Stromverbrauch unter 100 Megawattstunden pro Jahr werden für den Einbau Ihres intelligenten SLP-Stromzählers einmalig 130,- Euro brutto und eine Jahresgebühr in Höhe von 100,- Euro brutto berchnet.

Für einen Zweirichtungs- und Erzeugungszähler für Ihre PV-Anlage oder Ihr BHKW zur Visualisierung und Ertragsmessung werden jährlich 200,- Euro und eine einmalige Einrichtungsgebühr von 260,- Euro brutto berechnet.

Für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler) erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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